Unter E-Commerce wird ein Handelsgeschäft verstanden, das über ein interaktives, computergestütztes, vernetztes, elektronisches Medium zwischen selbständig handelnden Wirtschaftssubjekten abgeschlossen wird, in dem der Tausch von Gütern gegen Entgelt begründet wird.
Geht man einige der Elemente dieser in Anlehnung an Müller-Hagedorn (2000)
vorgeschlagenen Definition durch, dann wird deutlich, was mit dem elektronischen Handel gemeint ist und wodurch er sich von anderen technikgestützten Handels- und Geschäftskonzepten unterscheidet.
Zunächst geht es um Handelsgeschäfte zwischen selbständig handelnden
Wirtschaftssubjekten. Damit wird der Austausch von Gütern innerhalb von Unternehmen und Konzernen ausgeschlossen. Des Weiteren findet im Handelsgeschäft ein Tausch von Gütern gegen Entgelt statt. Damit
wird der elektronische Handel abgegrenzt gegenüber Geschenken (kein Tausch), nicht kommerziellen Tauschbörsen (nach dem Muster der ehemaligen Musiktauschbörse Napster) und geschäftlichen unternehmensinternen oder unternehmensübergreifenden Kooperationsbeziehungen (zum Beispiel Entwicklungs- oder Planungsprozesse).
Der Handel findet über ein interaktives, computergestütztes, vernetztes, elektronisches Medium statt, wie zum Beispiel das Internet. Damit fällt das so genannte Teleshopping – das Angebot von Waren im Fernsehen – nicht unter diese Definition des E-Commerce, da das Merkmal des interaktiven Mediums fehlt. Beim Teleshopping wird die Ware im Fernsehen präsentiert und für die Bestellung wird ein weiteres Medium genutzt, in der Regel das Telefon.

Das Internet (mit den Kommunikationsdiensten WWW und E-Mail) ist aber keineswegs das einzige interaktive, computergestützte, vernetzte, elektronische Medium, über das E-Commerce abgewickelt wird. So kommen innerhalb einzelner Branchen, zum Beispiel im Finanzwesen oder bei den Flugreservierungssystemen, spezielle Telekommunikationsnetzwerke zum Einsatz (‚corporate‘ oder ‚private networks‘), über die ebenfalls Handelsgeschäfte ablaufen; oder man denke an ‚M-Commerce‘, also Handelstransaktionen, die über Mobiltelefone oder andere mobile und vernetzte Kommunikationsgeräte abgewickelt werden. Der Kauf von Klingeltönen direkt über ein Mobiltelefonen gehört damit zum elektronischen Handel.